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Melih R. Çalıkoğlu

600 K GDPR-Strafe für ACCOR SA wegen vorausgewählter Zustimmung


🗓️ Entscheidungsdatum: August 2022

🔍 Beschwerde: ACCOR SA, eine multinationale Hotelkette, die in 110 Ländern tätig ist, sah sich Vorwürfen ausgesetzt, gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen zu haben. Die Beschwerden konzentrierten sich auf die Direktmarketingpraktiken des Unternehmens, bei denen Personen, die eine Reservierung bei Accor oder einer seiner Marken vornahmen, automatisch aufgrund eines vorausgewählten Kästchens, das dies zuließ, zu einer Newsletter-Empfängerliste hinzugefügt wurden.

🔬 Untersuchung: Die französische Nationale Kommission für Informatik und Freiheitsrechte (CNIL), die Behörde des Landes für die Einhaltung der Datenschutzgesetze, leitete eine Untersuchung zu diesen Vorwürfen ein. Der Untersuchungszeitraum erstreckte sich von Dezember 2018 bis September 2019.

🚫 Verstoß: Die CNIL stellte fest, dass die Direktmarketingpraktiken von Accor gegen die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) verstießen. Dem Unternehmen wurde vorgeworfen, kommerzielle Prospektion ohne die Zustimmung der betroffenen Personen durchgeführt und die Rechte von Kunden und Interessenten nicht respektiert zu haben.

📝 Grund für die Nichteinhaltung: Die DSGVO erfordert eine ausdrückliche Zustimmung zur Datenerhebung und -verarbeitung. Die Verwendung eines vorausgewählten Kästchens für die Zustimmung zum Newsletter von Accor verstieß gegen die Transparenz- und Zustimmungsgrundsätze der DSGVO und verletzte die Privatsphäre der Einzelpersonen.

💰Strafe: Der Verstoß führte dazu, dass die CNIL eine anfängliche Geldstrafe von 600.000 € gegen Accor wegen Verstoßes gegen die DSGVO-Grundsätze der Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht verhängte.

🏁 Lösung: Die Details der Lösung sind in den verfügbaren Zusammenfassungen nicht angegeben.

🔎 Wer ist wer:

CNIL (Französische Nationale Kommission für Informatik und Freiheitsrechte): Eine unabhängige Behörde, die die Einhaltung der Datenschutzgesetze in Frankreich sicherstellt.

ACCOR SA: Eine multinationale Hotelkette, die wegen Verstoßes gegen die Direktmarketingrichtlinien der DSGVO für schuldig befunden wurde.

📑 Finden Sie die detaillierte Entscheidung hier: CNIL-Entscheidung


AI TRANSPARENCY NOTICE:



Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe des KI-Assistenten ChatGPT hauptsächlich mit vollständiger KI-Unterstützung erstellt.



Das Artikelbild wurde mit Hilfe des KI-Assistenten Leonardo.ai vollständig durch KI erstellt.


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