🗓️ Entscheidungsdatum: Mai 2019
🔍Beschwerde: GESTHOTEL ACTIVOS BALAGARES S.L., ein in Spanien ansässiger Beherbergungsbetrieb, wurde wegen möglicher Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen angeklagt. Der Vorwurf betraf den Umgang des Unternehmens mit dem privaten Brief eines Mitarbeiters, der vertrauliche medizinische Informationen enthielt. Der Brief des Mitarbeiters, der behauptete, Opfer von Belästigungen (Mobbing) geworden zu sein, wurde ohne seine Zustimmung bei einem Treffen mit seinen Kollegen vorgelesen.
🔬Untersuchung: Die spanische Datenschutzbehörde (AEPD), die Behörde des Landes, die für die Einhaltung der Datenschutzgesetze zuständig ist, hat eine Untersuchung dieser Behauptung eingeleitet. Als Reaktion darauf räumte das Unternehmen den unsachgemäßen Umgang mit sensiblen Daten und die fehlende Einwilligung der Mitarbeiter ein.
🚫Verstoß: AEPD hat festgestellt, dass der Umgang des Unternehmens mit dem privaten Brief des Mitarbeiters gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Es wurde festgestellt, dass das Unternehmen sensible medizinische Informationen ohne Zustimmung der betroffenen Person weitergegeben hat, was eine Form der Verarbeitung personenbezogener Daten darstellt, die die Einhaltung der Datenschutzgesetze erfordert.
📝Grund für die Nichteinhaltung: Die DSGVO erfordert eine ausdrückliche Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung. Das Versäumnis des Unternehmens, vor der Offenlegung sensibler medizinischer Informationen die Einwilligung einzuholen, verstieß gegen die Grundsätze der DSGVO zu Transparenz und Einwilligung und verletzte die Datenschutzrechte einer Person.
💰Strafe: Der Verstoß führte dazu, dass die AEPD eine anfängliche Geldstrafe von 15.000 € gegen das Unternehmen wegen Verstoßes gegen die DSGVO-Grundsätze der Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht verhängte.
🏁Lösung: Einzelheiten zur Lösung sind in den verfügbaren Zusammenfassungen nicht angegeben.
🔎Who's Who: AEPD (Spanische Datenschutzbehörde): Eine unabhängige Behörde, die die Einhaltung der Datenschutzgesetze in Spanien gewährleistet. GESTHOTEL ACTIVOS BALAGARES S.L.: Ein spanisches Hotel, das im Mittelpunkt dieses Falles steht, wurde des Verstoßes gegen die Datenverarbeitungsrichtlinien der DSGVO für schuldig befunden.
📑Die detaillierte Entscheidung finden Sie hier: AEPD-Entscheidung< /a>
KI-TRANSPARENZ-ERKLÄRUNG:
Diese Zusammenfassung wurde größtenteils mit Hilfe von AI Contribution von ChatGPT erstellt.
Artikelbild wurde mit Hilfe von KI von Leonardo.ai mit vollständigem KI-Beitrag erstellt.
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