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Melih R. Çalıkoğlu

Videoüberwachungsschilder führen zu DSGVO-Bußgeld für ein Hotel



🔍Beschwerde: Das HOTEL VILLA SORO, S.L., ein Hotelbetrieb in Spanien, sah sich Vorwürfen eines möglichen Verstoßes gegen Datenschutzbestimmungen ausgesetzt. Der Vorwurf konzentrierte sich auf das im Hotel installierte Videoüberwachungssystem in öffentlichen Bereichen, ohne angemessene Beschilderung, die Personen auf dessen Präsenz hinweist - eine wesentliche Anforderung unter der GDPR.

🔬Untersuchung: Die spanische Datenschutzbehörde (AEPD), die nationale Behörde für die Einhaltung der Datenschutzgesetze, leitete eine Untersuchung zu diesem Vorwurf ein. Als Antwort räumte das Hotel die Veraltetheit der Beschilderung ein und bestätigte das Vorhandensein von funktionalen Innenkameras und nicht funktionalen Außenkameras.

🚫Verletzung: Die AEPD stellte fest, dass die Videoüberwachungspraktiken des Hotels gegen die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) und das Organische Gesetz über den Datenschutz und die Gewährleistung digitaler Rechte (LOPDGDD) verstoßen. Die Behandlung von Videoüberwachung als eine Form der Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert die Einhaltung der Datenschutzgesetze.

📝Grund für die Nichteinhaltung: Die GDPR erfordert eine klare, auffällige Beschilderung in Bereichen, die videoüberwacht werden, und informiert Personen über den Datenverarbeitungsprozess. Das Versäumnis des Hotels, dies zu tun, verstieß gegen das Transparenzprinzip der GDPR und beeinträchtigte die Privatsphäre der Menschen.

💰Strafe: Die Verletzung führte dazu, dass die AEPD eine anfängliche Strafe von €6,000 gegen das Hotel verhängte für den Verstoß gegen die GDPR-Prinzipien von Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht.

🏁Lösung: Das Hotel erkannte den Verstoß an und entschied sich für eine freiwillige Zahlung, was zu einer Reduzierung der Strafe um 20% führte. Die endgültige Strafe belief sich auf €4,800.

🔎Wer ist wer:

AEPD (Spanische Datenschutzbehörde): Eine unabhängige Behörde, die die Einhaltung der Datenschutzgesetze in Spanien sicherstellt.

HOTEL VILLA SORO, S.L.: Ein spanisches Hotel im Mittelpunkt dieses Falles, das der Verletzung der GDPR-Richtlinien für Videoüberwachung für schuldig befunden wurde.

📑Die detaillierte Entscheidung finden Sie hier: AEPD-Entscheidung

AI TRANSPARENCY NOTICE:


Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe des KI-Assistenten ChatGPT hauptsächlich mit vollständiger KI-Unterstützung erstellt.






Das Artikelbild wurde mit Hilfe des KI-Assistenten Leonardo.ai vollständig durch KI erstellt.

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